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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Leistungs- und Lieferbedingungen für mobile Toiletten und Toilettenwagen von Miet-WC-Jansen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle jetzigen oder zukünftigen Angebote und Verträge von mobilen Toilettenkabinen, Toilettenwagen und allen angebotenen Serviceleistungen von Miet-WC-Jansen.

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung und Gestellung von mobilen Toiletten, Toilettenwagen und deren Entsorgung. Die Toilettenkabinen und die Toilettenwagen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Der Reinigungs- und Entsorgungsservice der Kabinen wird einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von Miet-WC-Jansen festgelegt wird. Die Toilettenwagen verfügen über einen Speichertank.

Der freie Zugang zu den Kabinen ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Für die Toilettenkabinen ist der Zugang bis auf 5m für LKW- Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5m an das Servicefahrzeug zu bringen. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist, gilt die Leistung seitens des Vermieters als erbracht. Reklamationen sind unverzüglich unserem Serviceteam zu melden, damit die entsprechende Beseitigung gewährleistet werden kann. Beanstandungen berechtigen nicht zur Kürzung oder Kündigung der vereinbarten Mietpreiszahlung.

Für die normalen Toilettenkabinen beträgt die Mindestmietdauer vier Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt für jeweils 4 Kalenderwochen im Voraus. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet.

Für die Toilettenkabinen, die für Veranstaltungen gemietet werden, ist im Mietpreis, der im Voraus zu entrichten ist, eine Mietdauer von einem Wochenende enthalten. Sonderabsprachen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform.

Die Toilettenwagen haben Tagesmietpreise und Wochenendpauschalen. Eventuell benötigtes Personal auf den Toilettenwagen wird gesondert in Rechnung gestellt. Eventuelle Versorgungsanschlüsse werden durch den Mieter zur Verfügung gestellt.

Die Verlegung der Mietgegenstände vom vertraglich festgestellten Standort bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das Transportrisiko der Verlegung ist dann auf der Seite des Mieters.

Für jede Zahlungserinnerung wird eine Verwaltungsgebühr von 6,00 € vereinbart.

Privatpersonen sind seit dem 01.08.2004 dazu verpflichtet, Rechnungen und den Zahlungsbeleg (Kontoauszug etc.) 2 Jahre aufzubewahren.

Hinweis gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgeblichen Umstände bei Miet-WC-Jansen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Mieters verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden. Der Mieter verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch des Mietgegenstandes im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Mieter ist verpflichtet, etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für die Genehmigung zum Aufstellen des Mietgegenstandes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln sowie eine fachgerechte Wartung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

Der Mietgegenstand ist an dem laut Vertrag vereinbarten Standort aufzustellen. Der Mieter haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standortes. Die Verlagerung des Mietgegenstandes an einen anderen Standort ist grundsätzlich nicht gestattet.

Sonderabsprachen, bei beispielsweise Wanderbaustellen, bedürfen der Schriftform.

Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung der Mietgegenstände. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietpreises bleibt hiervon unberührt.

Aus nicht sachgemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Mieter zu tragen.

Der Mieter ist verpflichtet, schriftlich nachzuweisen, dass die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl versichert sind. Er ist auch verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. zu rügen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb 24 Std. bei Miet-WC-Jansen eingeht. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Der Mieter verpflichtet sich, die Rückgabe der Mietgegenstände rechtzeitig zu avisieren. Abmeldungen können während unserer Bürozeiten, Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 - 16:30 Uhr, erfolgen. Sie können telefonisch, per Fax oder per Mail durchgegeben werden.

Stillstandzeiten wegen Betriebsferien sind auf Grund unserer EDV-Struktur mindestens 3 Kalenderwochen vor Ferienbeginn schriftlich anzumelden.

Rechnungen über den Mietzins sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Ist der Mieter mehr als 8 Tage in Verzug, hat Miet-WC-Jansen das Recht, die Miet- und andere Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Das gleiche gilt bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Mieters.